BVV wagt die Kraftprobe
Bezirksverordnete stellen Ersatzantrag zur Begegnungszone
Die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 5. Juni (18 Uhr, Rathaus Kreuzberg) wird aller Voraussicht nach einen weiteren Showdown erleben. Anlass dafür ist einmal mehr die Begegnungszone Bergmannstraße beziehungsweise ihre Testphase.
Wie berichtet, hatte das Bezirksamt bei der Sitzung am 8. Mai seinen weiteren Fahrplan zu diesem Projekt vorgelegt. Demnach endet die Testphase Ende Juli und mündet in eine "Evaluierungsphase". Sie umfasst weitere Angebote direkter Beteiligung, vorgestellt auch am 21. Mai in einer öffentlichen Werkstatt zur Begegnungszone.
Diese Vorlage zur Kenntnisnahme wurde von einer BVV-Mehrheit zunächst an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen und dort abgelehnt. Stattdessen gab es einen eigenen, mehrheitlich angenommenen Ersetzungsantrag. Dort wird zwar inzwischen ebenfalls akzeptiert, dass bereits im August die Evaluierungsphase beginnt. Allerdings ist das mit der Forderung verknüpft, dass die Parklets sowie die grünen Punkte auf der Straße zu diesem Zeitpunkt entfernt werden müssen. Beides war bereits in einem entsprechenden Antrag so beschlossen worden. Allerdings zeigte das Bezirksamt, namentlich Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis90/Grüne), wenig Neigung, das umzusetzen. Und gerade die Parklets sollen im Evaluierungsverfahren noch eine Rolle spielen.
"Nullvariante" gefordert
Auch der Ersetzungsantrag fordert eine breitere und auch repräsentative Bürgerbeteiligung. Innerhalb dieses Verfahrens verlangt er aber, dass eine sogenannte "Nullvariante" zur Abstimmung gestellt wird. Im Klartext: Wer überhaupt keine Veränderungen in der Bergmannstraße haben möchte, muss die Möglichkeit haben, das auszudrücken. Hinter diesen und weiteren Alternativvorstellungen haben sich, außer den Grünen, alle anderen Fraktionen beziehungsweise Gruppe versammelt. Sie sind außerdem das Ergebnis einer sonst eher seltenen Zusammenarbeit zwischen den Linken, der SPD, CDU und FDP. "Der Beschluss des Bezirksamtes wird aufgehoben und durch folgenden ... ersetzt", heißt es gleich im ersten Satz.
Begründet wird das Vorgehen mit einem Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz, Paragraf 13, Absatz 2. Dort werde der BVV ein Aufhebungsrecht eingeräumt. Insbesondere dann, wenn das Bezirksamt seinen Beschlüssen nicht in vollem Umfang entspricht.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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