DAS ÄNDERT SICH 2020
Von Abgasnorm bis Zahnersatz – Was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Mit dem Jobticket kostengünstiger zur Arbeit: Als Sachleistung vom Gehalt finanziert, wird es mit maximal 25 Prozent versteuert. Es fallen darauf keine Sozialabgaben an. Bei 25 Prozent Pauschalversteuerung kann sogar die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg abgesetzt werden. Spendiert der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, bleibt es steuerfrei. | Foto: Klaus Pobering, Pixabay
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  • Mit dem Jobticket kostengünstiger zur Arbeit: Als Sachleistung vom Gehalt finanziert, wird es mit maximal 25 Prozent versteuert. Es fallen darauf keine Sozialabgaben an. Bei 25 Prozent Pauschalversteuerung kann sogar die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg abgesetzt werden. Spendiert der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, bleibt es steuerfrei.
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Das Jahr 2020 bringt wieder viele Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Vorhaben und Neuregelungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt.

Abgasnorm. Pkw müssen für eine Erstzulassung die Euro-6d-Norm, die die Euro 6d-TEMP ablöst, erfüllen.

Altersvorsorge. Bis 25 046 Euro können Rentenbeiträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden, ansetzbar sind davon 90 Prozent (im Vorjahr 88 Prozent).

Ausbildung. Mit Jahresbeginn wird eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr eingeführt, die bis 2023 schrittweise auf 620 Euro angehoben werden soll.

Bahntickets. Künftig gilt ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Tickets der Deutschen Bahn im Fernverkehr (bislang mit 19 Prozent besteuert) können dadurch günstiger angeboten werden.

Belegpflicht. Bei jedem Einkauf – ob beim Bäcker, am Kiosk oder im Discounter – müssen Gewerbetreibende ihren Kunden künftig direkt nach dem Bezahlvorgang einen Beleg (Kassenbon) aushändigen.

Bemessungsgrenzen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen liegt sie bei monatlich 6900 Euro (West) oder 6450 Euro (Ost). Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt diese auf 4687,50 Euro/Monat. Die Versicherungspflicht gilt bis zu 5212,50 Euro/Monat.

Betriebsrente. Krankenkassenbeiträge für Pflichtversicherte werden nur für Bezüge berechnet, die über den Freibetrag von 159,25 Euro liegen. Beiträge zur Pflegeversicherung werden für die gesamten Bezüge fällig, wenn die Freigrenze von 155,75 Euro überschritten wird. Infos auf https://bwurl.de/14ob.

Dienstfahrrad. Bis Ende 2030 bleibt die Überlassung eines betrieblichen Elektro- oder Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei.

Digitalradio. Ab 21. Dezember verkaufte Radios müssen digitale Hörfunk-Frequenzen des Standards DAB+ empfangen und wiedergeben können. Das gilt dann auch für in Neuwagen eingebaute Radiogerät.

E-Post. Die Deutsche Post versendet E-Postbriefe ab sofort im EU-einheitlichen Format eIDAS. Online geschriebene Briefe werden von der Post ausgedruckt, kuvertiert, frankiert und deutschlandweit zugestellt. Die Preise sind abhängig von Umfang und Versandart.

eBooks. Die Mehrwertsteuer wird von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Künftig können Bundles von gedruckten Büchern und eBooks steuerrechtlich unkompliziert verkauft werden.

Elektroautos. Die Kaufförderung wird bis ins Jahr 2025 verlängert und auf "junge Gebrauchte" ausgedehnt. Der Umweltbonus soll für rein elektrische Fahrzeuge 6000 Euro und für Plug-In-Hybride 4500 Euro, bei einem Nettolistenpreis bis 40 000 Euro, betragen. Bei einem Listenpreis bis 65 000 Euro liegt der Bonus bei 5000 Euro bzw. 3750 Euro. Infos unter https://bwurl.de/14oc.

Elternunterhalt. Kinder müssen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen, wenn diese nicht genug Geld haben. Künftig aber erst, wenn das Bruttoeinkommen über 100 000 Euro/Jahr liegt. Vermögenswerte werden nicht mit angerechnet.

Energetische Sanierung. Wer zwischen 2020 und 2029 sein selbst genutztes Eigenheim saniert, kann 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 40 000 Euro/Objekt verteilt auf drei Jahre, steuerlich absetzen.

EU-Reifenlabel. Das 2012 eingeführte EU-Reifenlabel soll im Design an das EU-Energielabel angeglichen werden. Im Jahr 2020 ist mit der Umsetzung der EU-Verordnung zu rechnen.

Fachkräfteeinwanderungs-gesetz. Es soll ab März insbesondere die Förderung der Beschäftigung und Ausbildung Geflüchteter, auch die Ausbildungsduldung, neu regeln.

Flugtickets. Die Luftverkehr-steuer wird ab April für Flüge im Inland und in EU-Staaten um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket angehoben, für Strecken bis 6000 Kilometer um zehn Euro auf 33,01 Euro und bei noch längeren Strecken um etwa 18 Euro auf 59,43 Euro pro Passagier.

Freibeträge. Der steuerliche Grundfreibetrag (gilt auch als Existenzminimum) wird um 240 Euro auf 9408 Euro angehoben. Einkünfte, die darunter liegen, werden nicht versteuert.

Führerschein I. Die Bundesländer können künftig selbst entscheiden, ob die Prüfung der Klasse AM (Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h) bereits 15-Jährigen erlaubt wird.

Führerschein II. Das Fahrtraining mit Automatikgetriebe wird zum Standard, um die Nutzung von Elektroautos in Fahrschulen zu fördern. Das Fahrtraining mit manueller Schaltung bleibt im Lehrplan, wird aber nicht mehr geprüft.

Gaffen. Nach einer Anpassung des Strafrechts mit Stärkung des Persönlichkeitsschutzes bei Unfällen, die im Laufe dieses Jahres in Kraft treten soll, ist mit härteren Strafen zu rechnen. Wer beispielsweise „eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt", dem drohen künftig bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Hartz IV. Für Alleinstehende ist die Anhebung des Regelsatzes um acht auf 432 Euro/Monat geplant. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen in einer Wohnung lebt, würde 389 Euro/Monat erhalten.

Impfpflicht. Voraussichtlich ab März benötigen Kinder zur Aufnahme in Kitas oder Schulen einen Nachweis, dass sie gegen Masern geimpft sind. Für bereits aufgenommene Kinder wird bis 31. Juli 2021 ein Impfnachweis erforderlich.

Jobticket. Als Sachleistung vom Gehalt finanziert, wird es mit maximal 25 Prozent versteuert. Es fallen darauf keine Sozialabgaben an. Bei 25 Prozent Pauschalversteuerung kann sogar die 30-Cent-Entfernungspauschale für den Arbeitsweg abgesetzt werden. Spendiert der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, bleibt es steuerfrei.

Kinderfreibetrag. Er wirkt sich, abzüglich des über das Jahr ausgezahlte Kindergeldes, steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer aus und wird um 192 Euro auf 5172 Euro je Kind erhöht.

Kinderzuschlag. Familien mit niedrigem Einkommen erhalten seit Juli 2019 bis zu 185 Euro/Monat je Kind zusätzlich zum Kindergeld. Jetzt fällt bei der Berechnung des Zuschlags die Einkommenshöchstgrenze weg. Das Einkommen wird nur noch zu 45 Prozent angerechnet, wenn es über den eigenen Bedarf hinausgeht.

Kindesunterhalt. Der Mindestunterhalt (Nettoeinkommen bis 1900 Euro) für Trennungskinder wurde je nach Altersstufe um bis zu 21 Euro angehoben. Details in der Düsseldorfer Tabelle unter https://bwurl.de/14ol.

Lohnsteuerfreibetrag. Arbeitnehmer, die für 2020 steuersparende Ausgaben beantragt haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der Arbeitslohn über 11 900 Euro/Jahr (im Vorjahr: 11 600 Euro/Jahr) liegt.

Mindestlohn. Er wird von 9,19 auf 9,35 Euro/Stunde angehoben. Für einzelne Branchen (wie Bau, Handwerk, Pflege und Sicherheitsdienste) gelten höhere Mindestlöhne.

Makler. Wie schon auf dem Mietsektor soll zur Jahresmitte auch beim Kauf von Immobilien das Bestellerprinzip eingeführt werden. Wer den Makler beauftragt, soll ihn bezahlen. Der Verkäuf kann jedoch eine hälftige Zahlung der Kosten mit dem Käufer vereinbaren.

Medizinischer Dienst. Er absolviert Qualitätsprüfungen in Einrichtungen, begutachtet Patienten und überprüft den Pflegegrad. Künftig soll der Dienst organisatorisch von den Krankenkassen gelöst werden, um ihn neutraler zu machen.

Nährwertkennzeichnung. Neben den auf Lebensmittelverpackungen bereits vorhandenen Angaben zu Energiegehalt und Nährwerten soll künftig der Nutri-Score auf Fertiggerichten auf freiwilliger Basis eingeführt werden: "A" in grün steht für günstige Nährwerte – "E" in rot für ungünstige Nährwerte.

Neurentner. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss 80 Prozent seiner gesetzlichen Bruttorente versteuern. Der sogenannte Rentenfreibetrag wird im Folgejahr ermittelt und gilt dann lebenslang.

Post. DHL erhöht die Preise verschiedener Päckchen- und Paketprodukte. Die Preise für Päckchen S mit 3,79 Euro und Pakete bis 5 Kilo mit 7,49 Euro bleiben aber konstant. Päckchen M kostet ab sofort 4,79 Euro, Pakete bis 10 Kilo kosten 10,49 Euro, bis 31,5 Kilo sogar 18,49 Euro. Die Onlinepreise sind etwas günstiger. Details unter https://bwurl.de/14og. UPDATE: DHL nimmt die Preisanhebungen zum 1. Mai 2020 wieder zurück, es gelten dann wieder die vorherigen Preise.

Rentenanpassung. Zum 1. Juli sollen ein weiteres Mal die Renten steigen. UPDATE: Die Bezüge West werden  um 3,45 Prozent, die Bezüge Ost um 4,2 Prozent steigen.

Rezept I. Laut dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) können Ärzte als therapeutische Begleitung künftig ausgewählte Medizin-Apps auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen.

Rezept II. Ab Oktober werden laut neuer Heilmittel-Richtlinie Erst-, Folge- und Verordnung im Regelfall durch Verordnungsfälle ersetzt, das Genehmigungsverfahren wird abgeschafft. Patienten haben regulär 28 Tage Zeit, die Behandlung zu beginnen.

Stromzähler. Für private Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden pro Jahr gilt der gesetzliche Zwang zum Einbau von intelligenten Messsystemen. Die damit ermittelten Daten werden an Stromversorger und Netzbetreiber übermittelt.

Verkehrsregeln.UPDATE: Eine neue Straßenverkehrsordnung tritt am 28. April in Kraft. Es gibt einige neue Verkehrsschilder sowie Neuregelungen für Carsharing, für den Fahrradverkehr, höhere Bußgelder für Parkverstöße und bei fehlender Rettungsgasse. Details auf https://bwurl.de/14od.

Verpflegungs­pauschale. Wer mehr als acht Stunden auswärts tätig ist, kann 14 Euro/Arbeitstag ­als Werbungs­kosten absetzen. Bei 24 Stunden Abwesenheit gibt es 28 Euro/Arbeitstag. Kraftfahrer, die ­viel auf Achse sind und im Auto über­nachten, können pauschal acht Euro/Arbeits­tag absetzen.

Wintertaugliche Bereifung wird ab Juli für Lkw der Klassen N2 und N3 und Busse der Klassen M2 und M3 nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen gesetzlich vorgeschrieben.

Wohngeld. Neben dem Wohngeld um 30 Prozent werden auch die Miethöchstbeträge und Freibeträge für Schwerbehinderte erhöht. Bereits laufende Bezüge werden automatisch neu berechnet und per Bescheid mitgeteilt. Mit dem Wohngeldrechner kann unter https://bwurl.de/14o9 ein Anspruch geprüft werden.

Zahnersatz. Für Kassenpatienten, die ihr Bonusheft pflegen, erhöht sich ab Oktober der Festzuschuss für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent. Nach fünf Jahren Vorsorge lassen sich 70 Prozent, nach zehn Jahren sogar 75 Prozent bei der Zahnarzt-Rechnung sparen.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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