Mehr Pflichten für Investoren
Neukölln schafft neue Rahmenbedinungen für sozialverträglichen Wohnungsbau

Wer baut, soll auch zur Infrastruktur beitragen. Das ist einer der Ansätze des Neuköllner Modells. | Foto: analogicus/Pixabay
  • Wer baut, soll auch zur Infrastruktur beitragen. Das ist einer der Ansätze des Neuköllner Modells.
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Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) geht neue Wege: Mit seinem „Neuköllner Modell“ will er ab sofort mehr Bauherren als bisher in die soziale Pflicht zu nehmen.

Investoren, die „nachverdichten“, also zum Beispiel auf Hinterhöfen bauen oder Lücken schließen, mussten bisher keine Gegenleistungen erbringen. Weder hatten sie 30 Prozent der Wohnungen preisgebunden zur Verfügung zu stellen noch sich an Grundschul- und Kitaplätzen zu beteiligen.

Gemäß des gesamtstädtischen „Berliner Modells“, das es seit 2014 gibt, besteht diese Pflicht nur bei Vorhaben auf Flächen, für die ein Bebauungsplan zu erstellen ist – wo also noch kein Baurecht besteht.

Diese Situation ist Biedermann schon lange ein Dorn im Auge. „Es wundert mich nicht, wenn Anwohner es ablehnen, dass vor ihrer Nase sehr teure Wohnungen hochgezogen werden, gerade in Milieuschutzgebieten. Da musste ich bisher immer sagen: Milieuschutz schützt den Bestand, aber nicht den Neubau. Damit war ich sehr unzufrieden“, sagt er.

Keine Ausnahme für Nachverdichtungen 

Was ändert sich mit dem Neuköllner Modell? Stark verkürzt gesagt, will Biedermann einen Ermessensspielraum nutzen, den das Baugesetzbuch den Behörden auch bei Nachverdichtungen einräumt. Mit Verweis auf die „städtebauliche Vertretbarkeit“ verpflichtet er künftig Investoren, die mehr als 1000 Quadratmeter zusätzliche Geschossfläche in einem bebauten Kiez schaffen, zu dem erwähnten Drittel mietpreisgebundenen Wohnraums sowie zum Beitrag zu Schul- und Kitaplätzen. 

„Ab 800 Quadratmetern gibt es eine Zwischenregelung, um zu verhindern, dass ein Bauherr gezielt knapp unter der Grenze bleiben kann“, sagt der Stadtrat. Und nicht jeder müsse gleich eine Kita errichten, es sei beispielsweise auch möglich, eine schon vorhandene Einrichtung zu sichern.

Juristisch bereits geprüft

Biedermann sieht längerfristig ein Potenzial von 2100 neuen Wohnungen in den Kiezen, davon 700 preisgebundene. Selbstverständlich habe er die neue Regelung zuvor juristisch prüfen lassen. „Ich bin überzeugt, dass sie rechtssicher ist“, sagt er.

Und welche Reaktionen erwartet das Bezirksamt von den Investoren? „Begeistert werden sie nicht sein. Meine Erfahrung ist jedoch, dass sie insgesamt sehr pragmatisch mit solchen Dingen umgehen“, so Rolf Groth, Leiter des Stadtplanungsamtes.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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