Hilfe für Clubs und Kneipen
Gewerbeerlaubnisse automatisch verlängert

Um pandemiebedingte Nachteile für Gewerbetreibende zu vermeiden, werden die Fristen für das Erlöschen von Gewerbeerlaubnissen bis zum 31. Dezember 2021 automatisch verlängert. Damit soll verhindert werden, dass Gewerbetreibende zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind.

„Für die Gewerbetreibenden sind die langen Einschränkungen durch die Coronapandemie schon schlimm genug. Niemand hat es selbst verschuldet, dass der Betrieb über einen solchen langen Zeitraum geschlossen sein muss“, sagt Wirtschaftsstadtrat Arne Herz (CDU). Sollten sich die Einschränkungen noch über das ganze Jahr erstrecken, dann werde diese Allgemeinverfügung selbstverständlich verlängert, fügt er hinzu.

Hintergrund für diese Maßnahme sind einige gewerberechtliche Vorschriften, die regeln, dass bestimmte Gewerbeerlaubnisse erlöschen, wenn der Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird. Da viele Gewerbetreibende pandemiebedingt seit 14. März 2020 über lange Zeiträume nicht oder nur eingeschränkt öffnen durften, hätte dies zur Folge, dass beispielsweise Kneipen, Clubs, Spielhallen und Prostitutionsstätten ihre Gewerbeerlaubnisse verlieren würden.

Die Allgemeinverfügung wirkt sofort und steht auf der Internetseite des Bezirksamtes unter www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/ordnungsamt/allgemeinverfugung_zum_vollzug_des_gewerberechts.pdf.

Autor:

Karla Rabe aus Steglitz

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