Das ändert sich 2019
Von Abgaswerte bis Zinsen – was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Leinenpflicht in Berlin: Sie gilt fortan für Hunde außerhalb der Wohnung, des Privatgrundstücks des Halters und von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Ausnahmen gibt es für Tiere, die schon vor dem 22. Juli 2016 angemeldet wurden beziehungsweise deren Halter einen "Hundeführerschein" vorweisen können. | Foto: StockSnop
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  • Leinenpflicht in Berlin: Sie gilt fortan für Hunde außerhalb der Wohnung, des Privatgrundstücks des Halters und von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Ausnahmen gibt es für Tiere, die schon vor dem 22. Juli 2016 angemeldet wurden beziehungsweise deren Halter einen "Hundeführerschein" vorweisen können.
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Das Jahr 2019 bringt wieder viele Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da unter anderem die Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt.

Abgaswerte. Pkw müssen ab September für eine Erstzulassung die Euro 6d-TEMP, gemessen nach dem Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP), erfüllen.

Altersvorsorge. Bis zu 24 305 Euro können Rentenbeiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, tatsächlich ansetzbar sind davon 88 Prozent (im Vorjahr 86 Prozent).

Arbeitgeberzuschuss. Zur betrieblichen Altersvorsorge muss der Arbeitgeber 15 Prozent des Sparbeitrags zuzahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Verpflichtung gilt zunächst für Neuzusagen ab 2019, ab 2022 je nach Tarifvertrag auch für bestehenden Verträge.

Arbeitslosenversicherung. Der Beitrag, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen wird, sinkt von 3,0 auf 2,5 Prozent. Ab 2023 soll er auf 2,6 Prozent steigen.

Arzneimittel. Im Kampf gegen Medikamentenfälscher müssen ab 9. Februar alle verschreibungspflichtigen Präparate einen Barcode mit Sicherheitsmerkmal aufweisen. Das Securpharm-System soll die Lieferkette transparent machen.

Bafög. Der Wohnzuschlag soll von 250 auf 325 Euro angehoben werden. Der Höchstsatz der gesamten Förderung soll von monatlich 725 auf rund 850 Euro angehoben werden. Zudem ist für das Jahr 2020 geplant, den Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden von aktuell 7500 auf 8200 Euro anzuheben.

Banking. Im Rahmen der Payment Service Directive 2 (PSD2) ist ab 14. September eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (beispielsweise PIN und Fingerabdruck) erforderlich.

Banknoten. Ab 28. Mai werden neue 100- und 200-Euro-Scheine mit besseren Sicherheitsmerkmalen in Umlauf gebracht. Der 500-Euro-Schein wird vorerst nicht mehr produziert. Die Euro-Banknoten der ersten Generation bleiben weiterhin gültiges Zahlungsmittel.

Brückenteilzeit. Angestellte in Betrieben mit mindestens 45 Arbeitnehmern können ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren und danach wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.

Beitragsbemessungsgrenzen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen liegt sie bei monatlich 6700 Euro (West) oder 6150 Euro (Ost). Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt diese auf 4537,50 Euro/Monat. Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt bis zu einem Monatseinkommen von 5062,50 Euro.

Bio-Tonne. Die BSR weitet zum 1. April ihre Bioabfall-Sammlung aus. Die 14-tägliche Entleerung einer 120-Liter-Tonne kostet 48 Euro/Jahr, bei der 240-Liter-Tonne 54 Euro/Jahr.

Dienstrad. Stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Fahrrad, das er auch privat nutzt, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung, ist die Überlassung steuerfrei. Ansonsten muss das Fahrrad oder Pedelec (bis 25 km/h) monatlich mit 1,0 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt die unter Dienstwagen genannte Regelung.

Dienstwagen. E- oder Hybrid-Autos, die 2019 bis 2021 angeschafft und auch privat genutzt werden, werden monatlich nur noch mit 0,5 statt 1,0 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil besteuert.

Drittes Geschlecht. Im Personenstandsregister kann für Intersexuelle künftig "divers" stehen. Arbeitgeber müssen Stellengesuche künftig diskriminierungsfrei mit "Berufsbezeichnung (m/w/d)" inserieren.

Energieausweis. Schon seit 2008 ist das Dokument für Bestandsgebäude verpflichtend und verliert nach zehn Jahren seine Gültigkeit, muss also jetzt erneuert werden, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Erwerbsminderungsrente. Sie wird flexibler, individueller berechnet. Künftig soll das jeweilige Renteneintrittsalter berücksichtigt werden, das schrittweise auf 67 Jahre anwächst.

Freibeträge. Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 168 Euro auf 9168 Euro angehoben. Einkünfte, die darunter liegen, werden nicht versteuert. Der Betrag gilt auch als Existenzminimum. 2020 ist sogar eine Anhebung auf 9408 Euro geplant.

Gesundheitskarte. Inzwischen sollte jeder gesetzlich Versicherte eine Karte der Generation "G2" oder "G2.1" besitzen. Karten mit dem "G1" sind bereits seit Oktober 2017 ungültig, Karten der sogenannten Generation 1 Plus verloren Ende 2018 ihre Gültigkeit.

Hartz IV. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um acht auf 424 Euro/Monat. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen in einer Wohnung lebt, erhält 382 Euro/Monat.

Jobticket. Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort sind nun komplett steuerfrei.

Kindergeld. Es steigt ab Juli um zehn Euro – für das erste und zweite Kind 204 Euro, für das dritte 210 Euro, für jedes weitere 235 Euro. Bereits ab Januar steigt der Freibetrag, der stattdessen gewährt werden kann, von 7428 auf 7620 Euro.

Kleinstfahrzeuge. Mit der neuen Fahrzeugklasse sollen Mini-E-Roller, die höchstens 20 km/h schnell sein dürfen, legalisiert werden. Entsprechende Verkehrszeichen geben ausgewählte Wege und Parks für die Nutzung frei. Die Mikromobile benötigen für die Zulassung im öffentlichen Raum ein Versicherungs-Klebekennzeichen.

Kraftstoffe. Die Kennzeichnung soll in allen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden. Beispiele: E5 (Benzin mit fünf Prozent Ethanol), B7 (Diesel mit sieben Prozent Fettsäuremethylester), CNG (komprimiertes Erdgas/ Methan), H2 (Wasserstoffgas). Die Label werden an Zapfsäulen und -pistolen sowie  Einfüllstutzen von Neufahrzeugen zu finden sein.

Krankenversicherung. Der Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,9 Prozent wird nun auch wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber mitgetragen. Die einheitliche Mindestbemessungsgrenze wird auf 1038,33 Euro/Monat abgesenkt. Für Selbstständige mit geringem Einkommen sinkt der Mindestbeitrag inklusive Pflegebeitrag auf 171 Euro/Monat.

Leinenpflicht. Sie gilt fortan für Hunde außerhalb der Wohnung, des Privatgrundstücks des Halters und von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Ausnahmen gibt es für Tiere, die schon vor dem 22. Juli 2016 angemeldet wurden beziehungsweise deren Halter einen "Hundeführerschein" vorweisen können.

Lkw-Maut. Seit Juli 2018 besteht die Mautpflicht nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen. Gasbetriebene und Elektrofahrzeuge haben aber freie Fahrt.

Minijobber. Sie erhalten bis zu 450 Euro/Monat und maximal 5400 Euro/Jahr. Beitragsfrei bleibt eine zeitlich begrenzter Job von bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. Eine Rückkehr zur Regelung vor 2015, von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen galt, wird nicht erfolgen.

Midijobber. Statt maximal 850 Euro können sie ab 1. Juli bis zu 1300 Euro verdienen, zahlen aber nur begrenzt Sozialversicherungsbeiträge mit Erwerb des vollen Rentenanspruches. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert in Höhe des halben Beitragssatzes zu zahlen.

Mindestlohn. Er wird von 8,84 auf 9,19 Euro angehoben. Ab 2020 müssen Arbeitgeber mindestens 9,35 Euro pro Stunde zahlen. Für einzelne Branchen (wie Bau, Handwerk, Pflege) gelten höhere Mindestlöhne.

Mobilfunk. Nach Wegfall der Roaming-Gebühren sollen nun die Kosten für Telefonate innerhalb der EU weiter sinken. Telefongespräche würden demnach ab 15. Mai nicht mehr als 19 Cent/Minute, eine SMS an Nummern im EU-Ausland maximal sechs Cent kosten dürfen.

Mütterrente. Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern werden zweieinhalb statt bislang zwei Rentenpunkte zugeschrieben. Für Geburten ab 1992 werden drei Rentenpunkte angerechnet. Betroffene erhalten im Laufe des Jahres eine Nachzahlung. Auch Väter mit anerkannten Erziehungszeiten können davon profitieren.

Neurentner. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss 78 Prozent seiner gesetzlichen Bruttorente versteuern. Der sogenannte Rentenfreibetrag wird im Folgejahr ermittelt und gilt dann lebenslang.

Pflegeversicherung. Der Beitrag wird um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent angehoben und soll bis 2022 stabil bleiben. Kinderlose zahlen einen Aufschlag von 0,25 Prozent.

Post. Ab Sommer soll das Porto für Standardbriefe erhöht werden. Bereits ab 1. Januar kostet der DHL-Versand von Paketen bis fünf Kilogramm 7,49 Euro und damit 50 Cent mehr.

Rente. Das Rentenniveau soll bis 2025 bei mindestens 48 Prozent bleiben, die Beiträge von aktuell 18,6 Prozent nicht über 20 Prozent steigen. Zum 1. Juli steigen die Renten – die Bezüge West werden voraussichtlich um 3,18 Prozent, die Bezüge Ost um 3,91 Prozent steigen. Ein Rentenpunkt West entspricht dann 33,04 Euro, ein Rentenpunkt Ost 31,88 Euro.

Schule. Das Schülerticket für den ÖPNV soll ab 1. August für alle Berliner Schüler kostenlos angeboten werden, ebenso das Schulessen an Berliner Grundschulen.

Sicherheit. Mehr Transparenz über Sicherheitsdienste und ihr Personal soll ein Zentralregister schaffen, dazu sollen auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden laufen.

Steuererklärungen. Es gelten neue Abgabefristen. Für den Besteuerungszeitraum 2018 müssen diese dem Finanzamt bis 31. Juli 2019 (bislang 31. Mai) vorliegen. Wird ein Steuerberater beauftragt, müssen die Unterlagen für 2018 bis zum 28. Februar 2020 beim Finanzamt eingereicht werden.

Verspätungszuschlag. Wer mit seiner Steuererklärung in Verzug gerät, muss 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer abzüglich bereits geleisteter Zahlungen, mindestens aber 25 Euro pro Monat zahlen.

Verpackungen. Wer Waren in Verpackungen verkauft, muss dafür Sorge tragen, dass diese korrekt entsorgt werden. Dafür gibt es künftig eine zentrale Kontrollstelle. Das Einwegpfand von 25 Cent wird auf Fruchtscholen und Molkereiprodukte ausgeweitet.

Zahlungsdienste-Richtlinie. Bereits seit 13. Januar 2018 ist es Dienstleistern und Unternehmen untersagt, einen Aufpreis für gängige bargeldlose Bezahlmethoden zu verlangen. Mit der Entscheidung des Berliner Senats vom 30. Oktober 2018 wurde auch in Hauptstadttaxen der Zuschlag von 1,50 Euro bei Zahlung mit EC- und Kreditkarten abgeschafft.

Zeitumstellung. Auch in diesem Jahr werden die Uhren Ende März eine Stunde vor und Ende Oktober eine Stunde zurückgestellt. Eine Änderung halten ein Großteil der EU-Länder ab 2021 für denkbar.

Zinsen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird noch bis mindestens über diesen Sommer hinaus an ihren Leitzins von 0,0 Prozent festhalten.

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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